Richtlinien
Allgemeiner Ablauf und Rahmenbedingungen
Nachdem Sie mich kontaktiert haben, vereinbaren wir ein unverbindliches Erstgespräch. Es dient zum gegenseitigen Kennenlernen, zur Aufnahme von persönlichen Daten (bereits hier gilt die Verschwiegenheitspflicht) und um herauszufinden, ob sich im Rahmen der Therapie eine vertrauensvolle Beziehung entwickeln kann. Sie berichten mir über Ihre aktuelle Lebenssituation und Ihr Beschwerdebild. Weiters versuchen wir herauszufinden, wie tiefgehend Ihr Problem ist, sowie, ob und in welchem Umfang Psychotherapie zur Besserung und Heilung angewandt werden kann. Zuletzt besprechen wir den möglichen Therapieablauf. Das Erstgespräch dauert 60 Minuten.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt grundsätzlich telefonisch. Es kann mitunter zu kurzen Wartezeiten kommen. Um einen Therapieerfolg zu erzielen, ist es sinnvoll, möglichst regelmäßig Termine zu vereinbaren und diese auch einzuhalten. Sollten Sie zu einem Termin zu spät kommen, so kann die Sitzung leider nicht verlängert werden.
Absagen von Sitzungen
Es kann immer dazu kommen, dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können. Wie bei den meisten Dienstleistungen auf Honorarbasis gibt es auch in meiner Praxis die Zweitageregel: Termine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, andernfalls wird das Honorar für die ausgefallene Stunde verrechnet. Bei Montagsterminen ist die Stunde spätestens freitags abzusagen. Ich bitte um Ihr Verständnis!
Vertraulichkeit
Für Psychotherapie besteht die im Psychotherapiegesetz verankerte Schweigepflicht. Inhalte der Therapie dürfen von mir an niemanden weitergegeben werden! Die Schweigepflicht ist sehr wichtig für die vertrauensvolle, therapeutische Beziehung.
Terminvereinbarung
Die Terminvereinbarung erfolgt grundsätzlich telefonisch. Es kann mitunter zu kurzen Wartezeiten kommen. Um einen Therapieerfolg zu erzielen, ist es sinnvoll, möglichst regelmäßig Termine zu vereinbaren und diese auch einzuhalten. Sollten Sie zu einem Termin zu spät kommen, so kann die Sitzung leider nicht verlängert werden.
Absagen von Sitzungen
Es kann immer dazu kommen, dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können. Wie bei den meisten Dienstleistungen auf Honorarbasis gibt es auch in meiner Praxis die Zweitageregel: Termine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, andernfalls wird das Honorar für die ausgefallene Stunde verrechnet. Bei Montagsterminen ist die Stunde spätestens freitags abzusagen. Ich bitte um Ihr Verständnis!
Vertraulichkeit
Für Psychotherapie besteht die im Psychotherapiegesetz verankerte Schweigepflicht. Inhalte der Therapie dürfen von mir an niemanden weitergegeben werden! Die Schweigepflicht ist sehr wichtig für die vertrauensvolle, therapeutische Beziehung.
